Österreichweites Projekt im Rahmen des Sonderrichtlinie „COVID-19 Armutsbekämpfung“ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Aufgrund der Pandemie kam es dazu, dass der unmittelbare Wohnraum der Kinder und Jugendlichen noch mehr an Bedeutung gewonnen hat, da alternative Rückzugsmöglichkeiten nicht mehr wie gewohnt genutzt werden konnten. Da sich materielle Einschränkungen auf alle Dimensionen des Kindeswohls niederschlagen, ist die Unterstützung hier besonders notwendig. Zusätzlich dazu kommen soziale Belastungen wie Isolation, Einsamkeit und schulische Herausforderung. Deshalb sind neben der finanziellen Unterstützung, Beratungen und Entlastungsgespräche ebenso maßgeblich.

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